Allgemeine Geschäftsbedingungen

Autowaschstraße

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen

des Betreibers oder Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung

ihres Fahrzeugs.

2. Der Kunde/Fahrzeugführer stellt sicher, dass sein Fahrzeug während des Waschvorgangs

frei rollen kann (z.B. „Zündung an“ bei automatischer Parksperre). Vor der Wäsche

sind alle Assistenzsysteme zu deaktivieren, die ein freies Rollen unterbinden (z.B. Anfahrhilfen,

Notbremssysteme) oder in anderer Weise selbstständig aktiv werden (Scheibenwischer

mit Regensensor, Automatikantennen).

3. Das Bremsen ist grundsätzlich untersagt (auch wenn der Vordermann bremst). Im Notfall

hupen.

4. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten

Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der

Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal.

Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:

– Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind (Oldtimer, Youngtimer);

– Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen.

Insbesondere bei Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen/Außenspiegeln,

Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras besteht

ein Schadensrisiko;

– Fahrzeuge mit nicht formschlüssigen Formen (z.B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche

oder Sonderaufbauten);

– Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler,

Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen) oder kein Originalteil sind (z.B.

Scheibenwischer fremder Hersteller).

– Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder

sehr alten Lackierungen.

5. Der Anlagenbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für

einfache Fahrlässigkeit haftet der Anlagenbetreiber – außer im Falle der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten

verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische / vorhersehbare Schäden.

6. Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,

wenn der Geschädigte dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes

Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden mitteilt.

7. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

8. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.